Jugendordnung
Die Jugend der DLRG Kreisverband Lahn-Dill e.V., im folgenden DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill genannt, bilden alle Mitglieder der DLRG bis einschließlich 26 Jahren und die von ihnen – unabhängig vom Alter – gewählten Vertreter und benannten Beauftragten und Mitarbeitenden.
- Die DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill ist eine gemeinnützige, humanitäre Organisation und arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Ziele und Inhalte der Arbeit werden vom "Leitbild der DLRG-Jugend" bestimmt.
- Die DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel der DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Die DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill darf keine Personen durch Aufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind und durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen.
- Die obersten gleichberechtigten Aufgaben der DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill sind:
- die Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen.
- einen Beitrag zur Entwicklung junger Menschen zu selbstbestimmten, selbstbewussten und verantwortlichen Persönlichkeiten zu leisten.
- die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktiv und wirksam innerhalb und außerhalb des Verbandes zu vertreten.
- auf gesellschaftliche Probleme aufmerksam zu machen und aktiv zu deren Lösung beizutragen.
- die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihren Lebenswelten.
- Parteipolitische, religiöse und militante Inhalte bleiben ausgeschlossen.
- Die DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill fühlt sich der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der DLRG Kreisverband Lahn-Dill e. V. verbunden sowie dem "Leitbild der DLRG-Jugend" verpflichtet.
Die DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill arbeitet selbstständig und verfügt über ihre finanziellen Mittel in eigener Verantwortung.
- Jedes Mitglied der DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill hat das Recht zu wählen. Das Recht gewählt zu werden beginnt mit 10 Jahren und ist auf das Höchstalter von 30 Jahren beschränkt.
- Jedes Mitglied hat nur eine Stimme, ein Depotstimmrecht ist unzulässig.
- Das Wahl- und Stimmrecht ist persönlich wahrzunehmen, eine Stimmabgabe durch die gesetzlichen Vertreter ist nicht möglich.
- Wer in der DLRG oder der DLRG-Jugend hauptberuflich tätig ist, kann keine Wahlfunktion in Organen auf Kreisebene und der DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill wahrnehmen.
Organe der DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill sind:
1. Kreisverbandsjugendtag (KVJT),
2. Kreisverbandsjugendrat (KVJR),
3. Kreisverbandsjugendvorstand (KVJV).
Die Organe tagen grundsätzlich verbandsoffen.
- Der Kreisverbandsjugendtag ist das oberste Organ der DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill.
- Stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandsjugendtags sind:
a. die Delegierten der DLRG-Jugend aus den Ortsgruppen/Kreisgruppen,
b. die Ortsgruppenjugendleiter/Kreisgruppenjugendleiter oder deren Vertreter,
c. die stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandsjugendvorstands.
- Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandsjugendtags sind:
a. die Revisoren,
b. die benannten Beauftragten und benannten Mitarbeitenden der DLRG- Jugend Kreisverband Lahn-Dill.
- Die Zahl der Delegierten zu 2.a) wird auf 15 festgesetzt. Die Delegierten werden nach dem Niemeyer-Verfahren auf die Ortsgruppen/Kreisgruppen verteilt. Berechnungsgrundlage ist die Zahl der Mitglieder bis 26 Jahre laut Statistik des DLRG-Kreisverbandes Lahn-Dill e.V. zum 31.12. des Vorjahres.
- Der Kreisverbandsjugendtag findet alle 3 Jahre statt.
- Die Aufgaben des Kreisverbandsjugendtages sind:
a. Behandlung aller grundsätzlichen Fragen und Angelegenheiten der DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill,
b. Behandlung von aktuellen jugendpolitischen Themen,
c. Entgegennahme von Berichten des Kreisverbandsjugendvorstandes,
d. Entgegennahme von Kassen- und Prüfberichten,
e. Entlastung des Kreisverbandsjugendvorstandes,
f. Wahl des Kreisverbandsjugendvorstandes,
g. Wahl von mindestens zwei Revisoren,
h. Wahl der Delegierten zum Landesjugendtag
i. Falls es keinen gewählten Kreisverbandsjugendvorstand gibt, besteht die Möglichkeit
- Delegierte zum nächst folgenden Landesjugendtag zu wählen
- Einen Vertreter zum nächst folgenden Landesjugendrat zu wählen,
j. Änderung und Verabschiedung der Kreisverbandsjugendordnung,
k. Genehmigung des Haushaltsplans,
l. Beschlussfassung über Anträge,
m. Einsetzen von Kommissionen, Arbeitsgruppen und initieren von Projekten für bestimmte Aufgaben auf begrenzte Zeit sowie Entgegennahme ihrer Berichte.
- Ein außerordentlicher Kreisverbandsjugendtag muss auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der Ortsgruppenjugendleiter/Kreisgruppenjugendleiter oder auf Beschluss des Kreisverbandsjugendvorstandes innerhalb von sechs Wochen einberufen werden.
- Der Kreisverbandsjugendrat ist zwischen den Kreisverbandsjugendtagen das höchste Organ der DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill.
- Stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandsjugendrates sind:
a. Die gewählten Ortsgruppenjugendleiter/Kreisgruppenjugendleiter oder deren Vertreter
b. die stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandsjugendvorstandes.
- Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandsjugendrates sind:
a. die Revisoren,
b. die benannten Beauftragten und benannten Mitarbeitenden der DLRG- Jugend Kreisverband Lahn-Dill.
- Der Kreisverbandsjugendrat tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
- Die Aufgaben des Kreisverbandsjugendrates sind die des Kreisverbandsjugendtages mit folgenden Ausnahmen:
a. Wahl des Kreisverbandsjugendvorstandes,
b. Wahl von Revisoren,
c. Änderung und Verabschiedung der Kreisverbandsjugendordnung.
- Als Aufgaben des Kreisverbandsjugendrates kommen bei Bedarf hinzu:
a. Nachwahlen einzelner Kreisverbandsjugendvorstandsmitglieder und Revisoren,
b. Misstrauensvotum gegen einzelne gewählte Kreisverbandsjugendvorstandsmitglieder durch Wahl eines Nachfolgers mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
- Ein außerordentlicher Kreisverbandsjugendrat muss auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der Ortsgruppenjugendleiter/Kreisgruppenjugendleiter oder auf Beschluss des Kreisverbandsjugendvorstandes innerhalb von sechs Wochen einberufen werden.
- Der Kreisverbandsjugendvorstand ist das Planungs- und Ausführungsorgan der DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill.
- Der Kreisverbandsvorstand setzt sich zusammen aus den stimmberechtigten Mitgliedern:
a. dem Kreisverbandsjugendvorsitzenden,
b. dem Ressortleiter für Finanzen,
c. mindestens drei, maximal 5 stellvertretenden Kreisverbandsjugendvorsitzenden,
d. einem vom Kreisverbandsvorstand bestimmten Vorstandsmitglied.
- Eine Besetzung des Kreisverbandsjugendvorstandes mit gleicher Anzahl von Frauen und Männern ist anzustreben.
- Der Kreisverbandsjugendvorstand kann Arbeitsgruppen einsetzen und Projekte initiieren, Beauftragte und Mitarbeitende benennen.
- Der Kreisverbandsjugendvorstand tritt mindestens dreimal jährlich zusammen. Auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Kreisverbandsjugendvorstandes muss eine Sitzung innerhalb von vier Wochen einberufen werden.
- Der Kreisverbandsjugendvorstand führt die Geschäfte der DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill nach einem Geschäftsverteilungsplan, den er sich selbst gibt.
- Einladungsfristen:
a. beim Kreisverbandsjugendtag besteht eine Einladungsfrist von vier Wochen,
b. beim Kreisverbandsjugendrat besteht eine Einladungsfrist von vier Wochen,
c. beim Kreisverbandsjugendvorstand besteht eine Einladungsfrist von einer Woche,
d. bei außerordentlichen Tagungen der Organe gelten die, in den § 7, 8 und 9 festgelegten Fristen.
- Der Versand der Einladungen kann über Emailversand erfolgen und erfolgt auf Weisung des Kreisverbandsjugendvorsitzenden. Die vorläufige Tagesordnung ist beizufügen. Das übergeordnete Gremium ist gleichzeitig ebenso einzuladen und über die Tagesordnung zu informieren.
- Anträge zum Kreisverbandsjugendtag müssen dem Kreisverbandsjugendvorsitzenden zwei Wochen vor Tagungsbeginn zugegangen sein. Bei einem außerordentlichen Kreisverbandsjugendtag beträgt die Frist eine Woche.
- Anträge zum Kreisverbandsjugendrat müssen dem Kreisverbandsjugendvorsitzenden zwei Wochen vor Tagungsbeginn zugegangen sein. Bei einem außerordentlichen Kreisverbandsjugendrat beträgt die Frist eine Woche.
Die Organe der DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill sind beschlussfähig, wenn mehr als ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
- In den nachgeordneten Gliederungen der DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill besitzen die Mitglieder und die von ihnen gewählten Vertreterinnen und Vertreter das Recht zu wählen und abzustimmen. Das Recht gewählt zu werden beginnt mit 10 Jahren und ist auf das Höchstalter von 30 Jahren beschränkt.
- Die Jugendordnungen der Ortsgruppen/Kreisgruppen müssen im Einklang mit der Kreisverbandsjugendordnung stehen. Im Interesse der Einheitlichkeit verpflichten sich die Ortsgruppen/Kreisgruppen vor Änderung ihrer Jugendordnungen eine Abstimmung mit dem Kreisverbandsjugendvorstand herbeizuführen. Bestehende Satzungsbestimmungen der Ortsgruppen/Kreisgruppen werden hiervon nicht berührt.
- Sollte eine Ortsgruppe/Kreisgruppe keine eigene Jugendordnung haben, so gilt die Kreisverbandsjugendordnung sinngemäß.
- Jugendjahreshauptversammlungen der Orts-/Kreisgruppen sind, sofern nicht anderweitig geregelt, bei ordnungsgemäßer Ladung grundsätzlich beschlussfähig.
- Sollte es keinen gewählten Ortsgruppenjugendleiter/Kreisgruppenjugendleiter geben, besteht dennoch die Möglichkeit der Einberufung einer außerordentlichen Jugendjahreshauptversammlung um Delegierte für den nächst folgenden Kreisverbandsjugendtag oder einen Vertreter für den nächst folgenden Kreisverbandsjugendrat zu wählen.
Änderungsanträge zur Kreisverbandsjugendordnung müssen mit der Einladung zum Kreisverbandsjugendtag versandt werden.
Änderungen zur Kreisverbandsjugendordnung können nur vom Kreisverbandsjugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten. Der Kreisverbandstag bzw. Kreisverbandsrat nimmt die neue Kreisverbandsjugendordnung auf seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis.
Die Auflösung der DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill kann nur auf einem Kreisverbandsjugendtag bzw. außerordentlichen Kreisverbandsjugendtag beschlossen werden unter Berücksichtigung von § 7, § 10, § 11, §12 und § 16 der Kreisverbandsjugendordnung.
Nach Auflösung oder Aufhebung der DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill oder Wegfall des gemeinnützigen Zwecks wird das Sach- und Barvermögen der übergeordneten Gliederung DLRG Kreisverband Lahn-Dill e.V. zur Verfügung gestellt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Die Geschäftsordnung der DLRG-Jugend Kreisverband Lahn-Dill ist identisch mit der jeweils gültigen Fassung der Geschäftsordnung der DLRG Kreisverband Lahn-Dill e.V.
Diese Kreisverbandsjugendordnung ist vom Kreisverbandsjugendtag in Wetzlar, am 28. Februar 2010, beschlossen worden.
Der Kreisverbandstag hat die Fassung auf der Kreisverbandstagung am 09. März 2010 zur Kenntnis genommen.
Damit verlieren alle bisherigen Fassungen der Kreisverbandsjugendordnung ihre Gültigkeit.